Widerrufsbelehrung für den Kauf von Gutscheinen
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den Gutschein (z. B. per E-Mail) erhalten haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Maierl-Alm GmbH, Krinberg 14, 6365 Kirchberg in Tirol, Österreich, E-Mail: office@maierl.at, Telefon: +43 5357 2109
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie den Gutschein bereits ganz oder teilweise eingelöst, sind wir berechtigt, den Wert der bereits in Anspruch genommenen Leistung von der Rückzahlung abzuziehen bzw. angemessenen Wertersatz zu verlangen.
Mit Absendung Ihrer Widerrufserklärung wird der betroffene Gutscheincode ungültig und kann nicht mehr eingelöst werden.
Ausschluss bzw. Nichtbestehen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Gutscheinen, die ausschließlich zur Einlösung einer Dienstleistung zu einem bestimmten Termin oder in einem bestimmten Zeitraum berechtigen (z. B. ein Gutschein, der nur für eine Übernachtung oder Veranstaltung an einem fix vereinbarten Datum eingelöst werden kann), sofern der Vertrag einen solchen bestimmten Termin vorsieht (§ 18 Abs 1 Z 9 FAGG). Dies betrifft nicht frei einlösbare Wertgutscheine ohne Terminbindung.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den Gutschein (z. B. per E-Mail) erhalten haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Maierl-Alm GmbH, Krinberg 14, 6365 Kirchberg in Tirol, Österreich, E-Mail: office@maierl.at, Telefon: +43 5357 2109
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie den Gutschein bereits ganz oder teilweise eingelöst, sind wir berechtigt, den Wert der bereits in Anspruch genommenen Leistung von der Rückzahlung abzuziehen bzw. angemessenen Wertersatz zu verlangen.
Mit Absendung Ihrer Widerrufserklärung wird der betroffene Gutscheincode ungültig und kann nicht mehr eingelöst werden.
Ausschluss bzw. Nichtbestehen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Gutscheinen, die ausschließlich zur Einlösung einer Dienstleistung zu einem bestimmten Termin oder in einem bestimmten Zeitraum berechtigen (z. B. ein Gutschein, der nur für eine Übernachtung oder Veranstaltung an einem fix vereinbarten Datum eingelöst werden kann), sofern der Vertrag einen solchen bestimmten Termin vorsieht (§ 18 Abs 1 Z 9 FAGG). Dies betrifft nicht frei einlösbare Wertgutscheine ohne Terminbindung.
